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Behindertengerechte und barrierefreie Zugänge zu
sind im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes für Behinderte gesetzlich neu geregelt worden. Das Gleichstellungsgesetz regelt die Barrierefreiheit mit dem Ziel der Integration und Teilhabe am Leben aller Betroffenen. Die Konsequenzen für unsere Stadt München und Region: Sofortige Beseitigung von nicht-barrierefreien Bereichen durch die Treppenüberwindung mit Rampen, Treppenliften, Aufzügen oder Hebebühnen. Welche zweckmässigen und preiswerte Lösungen gibt es? Oft sind kleine Liftlösungen möglich um den behindertengerechten Zugang zu schaffen. Eventuell gibt es auch Fördermöglichkeiten, die Sie mit einem Berater absprechen können. Zuständig für München und Umgebung ist der technische Berater: Manfred Gelke mit der Direktwahl Telefon 0911 - 274 03 80 . |
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